Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit
Mit Homeoffice ist das gelegentliche oder regelmäßige Arbeiten von zu Hause aus gemeint.
Telearbeit ist ein umfassenderer Begriff, der auch mobile Arbeit an anderen Orten - wie Coworking-Spaces - umfasst. Telearbeit ermöglicht also flexibles Arbeiten außerhalb der klassischen Büroumgebung oder zu Hause.
Gesetzliche Änderungen ab 2025
Die Bezeichnung „Homeoffice“ wird in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen durch „Telearbeit“ ersetzt.
Das betrifft zum Beispiel das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz. Die„Homeoffice-Pauschale“ wird künftig als „Telearbeitspauschale“ bezeichnet.
Damit wird eine rechtliche Klarheit für alle Arbeitsformen, die nicht mehr an den klassischen Büroarbeitsplatz gebunden sind, geschaffen.
Ein wichtiger Aspekt ist der Unfallversicherungsschutz, der nun klar zwischen
- Telearbeit im engeren Sinn (eigene Wohnung, in der Nähe gelegene Wohnung eines nahen Angehörigen, in der Nähe der Wohnung gelegener Coworking-Space) und
- Telearbeit im weiteren Sinn (alle anderen selbst gewählten Orte)
unterscheidet.
💡 Der unfallversicherungsrechtliche Wegschutz wird im Regelfall nur für Telearbeit im engeren Sinn gelten.
Telearbeit in der Praxis
Alle bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen können weiterlaufen und müssen nicht zwingend geändert werden.
Nur wenn beide Seiten eine Ausweitung auf Telearbeit wünschen, sollten die Vereinbarungen angepasst werden.
Dabei sollten Sie genau festlegen, an welchen Orten gearbeitet werden darf, z. B. in einem Coworking-Space, aber nicht in Cafés oder auf öffentlichen Plätzen.
Falls Sie bisher keine schriftlichen Regelungen für Homeoffice getroffen haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das nachzuholen.
Auch in der Personalverrechnung müssen die Begriffe zB für die Lohnarten nicht sofort geändert werden.
Für den Begriff Nähe der Wohnung bei Telearbeit im engeren Sinn gibt es keine feste Kilometerregelung im Gesetz. Entscheidend ist, dass der Weg zu einem Telearbeitsort ähnlich lang und zeitaufwendig ist wie der normale Arbeitsweg ins Büro.
💡 Wenn z. B. ein Coworking-Space doppelt so weit entfernt ist wie das Büro, zählt er nicht als „nahe der Wohnung“. Damit wäre es kein Wegunfall (vgl. Arbeitsunfall) wenn etwas am Weg dort hin passiert.
Außerdem wichtig:
- Technische Ausstattung: Mitarbeitende brauchen die passende Ausrüstung, wie Laptops und VPN-Zugänge, um sicher und produktiv arbeiten zu können.
- Kommunikation: Regelmäßige Teammeetings und virtueller Austausch sind notwendig, damit die Zusammenarbeit weiter gut und ohne Missverständnisse funktioniert.
Ein Tag zählt weiter nur dann als Telearbeitstag, wenn die gesamte Arbeitszeit ausschließlich in Telearbeit erbracht wird. Wer auch nur kurz im Büro oder auf einer Dienstreise ist, hat an diesem Tag keinen vollen Telearbeitstag (steuerrechtlich).
Flexibilität für unterschiedliche Unternehmensbedürfnisse
So praktisch die Regelung klingt – Telearbeit ist nicht für jede Branche oder jedes Unternehmen die optimale Lösung.
In Bereichen mit festen Anwesenheitszeiten, wie der Produktion oder im Einzelhandel, wird Homeoffice nicht die optimale Lösung für alle sein.
Gleichzeitig gibt es aber Unternehmen, die auf der Suche nach noch flexibleren Arbeitsmodellen sind und die Vorteile von Telearbeit voll ausschöpfen möchten.
Genau hier setzt das neue Telearbeitsgesetz an, indem es die Rahmenbedingungen erweitert. Es macht eine breitere Ausgestaltung der Arbeitsorte möglich.
Telearbeit im Ausland
Wenn Sie Telearbeit im Ausland anbieten möchten, beachten Sie folgende Punkte:
- Datenschutz: Bei Telearbeit im Ausland (vor allem außerhalb EU/Schweiz) müssen strenge datenschutzrechtliche Anforderungen und Erfordernisse an die Infrastruktur (z.B. stabiles und sicheres Internet) erfüllt sein.
- Sozialversicherung: Längere Arbeit im Ausland kann dazu führen, dass ausländischen SV-Recht anzuwenden ist und damit die Sozialversicherungspflicht nicht mehr in Österreich liegt. Einige Länder haben dazu aber bereits Abkommen geschlossen.
- Steuer: Auch im Steuerrecht kann es sein, dass die Steuerpflicht ins Ausland wandert (z.B.aufgrund der 183-Tage-Regelung). Man muss auch darauf achten, dass dadurch keine Betriebsstätte des Unternehmens gegründet wird.
Lassen Sie sich dazu auf jeden Fall von Experten im Einzelfall beraten!
Fazit
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden Teile der Arbeitswelt noch flexibler, ohne den rechtlichen Schutz zu verlieren. Inhaltlich sind die geplanten Änderungen aber nicht besonders tiefgreifend. Vorhandene Homeoffice-Vereinbarungen laufen auch nach dem 01.01.2025 unverändert weiter,
Wer aber die Ausdehnungsmöglichkeit nutzen möchte, sollte in der jeweiligen Homeoffice-Vereinbarung (bzw. nach dem künftigen Wording: Telearbeitsvereinbarung) den Kreis der zulässigen Telearbeit-Örtlichkeiten festlegen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich neben einer Anführung der Art der Räumlichkeiten (z.B. Hotelzimmer, Coworking-Space) auch die Klärung, ob Telearbeit auf Österreich beschränkt wird oder auch in anderen EU-Staaten oder außerhalb der EU ausgeübt werden darf.
Während nicht jedes Unternehmen die Möglichkeit hat, Homeoffice sinnvoll umzusetzen, können viele Organisationen von den erweiterten Optionen der Telearbeit profitieren und ihren Mitarbeitern eine breitere Palette an Arbeitsorten anbieten.